An die
Österreichische Lymph-Liga
Postfach 41
2560 Berndorf
Datum 25. November 2005
Betrifft: Ihr Schreiben vom 4. November 2005
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu Ihrem Ersuchen um Auskunft des Leistungsumfanges unserer Anstalt für Patienten mit Lymphödem teilen wir mit, dass alle Leistungen generell der Bewilligungspflicht unterliegen. Die Entscheidung zur Kostenübernahme wird nach genauer Prüfung des Einzelfalles, abhängig vom Schweregrad der Erkrankung und den eventuell bereits gewährten Vorleistungen getroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau
Andrea Fink e.h.
und Ihre Erfahrungen...
Schreiben Sie ihre Erfahrungen (auch anonym) am besten in unser
Diskussionsforum.
Die Angaben der Kassen werden durch die ergänzenden Berichte von Betroffenen noch aussagekräftiger. Wir werden auch diese Erfahrungen in unseren weiteren Gesprächen mit den Verantwortlichen nutzen.
Wenn Sie Unterstützung in Fragen der Leistungen der Kassen von uns möchten, geben Sie bitte eine Kontaktmöglichkeit an. Sie können uns aber natürlich auch direkt schreiben:
e-mail:
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